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   BVerwG, 30.10.1974 - VIII C 158.72   

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https://dejure.org/1974,3262
BVerwG, 30.10.1974 - VIII C 158.72 (https://dejure.org/1974,3262)
BVerwG, Entscheidung vom 30.10.1974 - VIII C 158.72 (https://dejure.org/1974,3262)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Oktober 1974 - VIII C 158.72 (https://dejure.org/1974,3262)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 11.12.1973 - 2 BvL 47/71

    Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zur Unterhaltssicherung eines Wehrpflichtigen

    Auszug aus BVerwG, 30.10.1974 - VIII C 158.72
    Diese Entscheidung des Gesetzgebers ist mit dem Grundgesetz vereinbar (vgl. Bundesverfassungsgericht, BVerfGE 36, 230 [235 f.]).
  • BVerwG, 21.07.2010 - 6 C 1.09

    Unterhaltssicherung; Wehrübung; Leistungen für Selbständige; niedergelassener

    Eine besondere Härte liegt nicht bereits dann vor, wenn die Wehrdienstleistung zu - auch spürbaren - Einkommensverlusten führt (Urteile vom 30. Oktober 1974 - BVerwG 8 C 122.72 - Buchholz 448.3 § 10 USG Nr. 2 S. 14 f. und - BVerwG 8 C 158.72 - Buchholz 448.3 § 13 USG Nr. 3 S. 10).
  • BVerwG, 10.10.1979 - 8 C 3.78

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Der Senat hat in dem Urteil vom 30. Oktober 1974 - BVerwG 8 C 158.72 - (Buchholz 448.3 § 13 USG Nr. 3; vgl. auch Urteil vom 30. Oktober 1974 - BVerwG 8 C 122.72 - [in BVerwGE 47, 137 insoweit nicht mitabgedruckt]) offengelassen, ob die nach § 23 USG a.F. zur Entscheidung über die Gewährung eines Härteausgleichs zuständige Stelle durch besonderen Verwaltungsakt gegenüber dem Wehrpflichtigen über die Gewährung von Härteausgleich befindet oder diese Frage nur verwaltungsintern entscheidet, während die zur Gewährung der Regelleistungen zuständige Behörde gegenüber dem Wehrpflichtigen auch über den Härteausgleich als Bestandteil der Leistungen für Unterhaltssicherung entscheidet.
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